Vorsicht beim Widerrufsrecht im Online-Handel

Eigentlich sollte es mit dem Widerrufsrecht in den eigenen AGB keine Probleme geben. In den meisten Fällen hat man schließlich den rechtssicheren Mustertext verwendet. Aber genau hier tut sich eine kleine Lücke auf.

Eine Widerrufsbelehrung gehört in die AGB eines jeden Online-Händlers, wenn man keine Abmahnung riskieren will. Hierzu gibt es auf vielen Seiten im Internet entsprechende Mustertexte, mit denen man auf der sicheren Seite sein sollte. Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Verbraucher haben laut § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Widerrufsrecht

Daraus lässt sich schon ersehen, das sich das Widerrufsrecht speziell an Verbraucher und nicht an Unternehmer richtet. Schließt man diese jedoch nicht explizit aus, gewährt man ihnen ebenfalls das Widerrufsrecht. Die Muster-Widerrufsbelehrung beginnt mit dem Satz: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von…“. „Sie“ könnte allerdings auch Unternehmer und nicht Verbraucher sein.

Hier hat sich ein Online-Händler gedacht, dann ersetzen wir das „Sie“ durch „Verbraucher“ und wurde prompt dafür abgemahnt. Über mehrere Instanzen hat letztlich der BGH in einem Urteil entschieden, das diese Einleitung zulässig sei.

Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

Will man nun klarstellen, das man einem Unternehmer kein Widerrufsrecht einräumt, dann kann man die Einleitung Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht verwenden. Somit schließt man gewerbliche Käufer von diesem Recht aus und beschränkt es auf die Gruppe, für die das Gesetz auch gedacht ist.

Hier kann man als Fazit 2 Dinge erkennen und sich merken. Zum einen ist nicht alles, was vermeintlich rechtssicher auf einer öffentlichen Seite mit entsprechender Autorität steht, auch wirklich so sicher, wie es den Anschein hat und zum anderen, das man schon wegen eines geänderten Wortes eine Abmahnung kassieren kann. Aus diesem Grund habe ich auch meine Mediahaftpflicht-Versicherung abgeschlossen, da ich sonst kaum ruhig schlafen könnte. Als dritten Punkt kann man aber auch noch anmerken, das nicht jede Abmahnung von Erfolg gekrönt ist und über mehrere Instanzen hinweg abgeschmettert werden kann.

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